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Informationen zu den Drittimpfungen

In den letzten Impf-Updates der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein sind die Modalitäten zu den Drittimpfungen konkretisiert worden.

Die politischen Diskussionen um die Auffrischungsimpfungen lassen nicht nach und erreichen inzwischen die Dimension der Nachimpfungen für die komplette Bevölkerung. Hierzu gibt es bisher keinerlei veröffentlichte Evidenz. Dementsprechend liegt auch keine STIKO-Empfehlung vor. Es verdichten sich allerdings die Hinweise in laufenden klinischen Studien, dass insbesondere bei älteren und vulnerablen Menschen die Titer nach 6 Monaten abfallen, sodass das Risiko von Reinfektionen mit Krankheitsbild ansteigen könnte.

22. Impf-Update der KV SH (https://www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/newsletter/22-impf-update)

Demnach sind derzeit folgende Patientengruppen für eine Drittimpfung vorgesehen. Beachten Sie, dass die dritte Impfung frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen kann.

  • Bewohner in Pflegeheimen und Pflegebedürftige in der Häuslichkeit
  • Personen über 80 Jahre
  • Personen mit schwerwiegender Immundefizienz, z. B. Organtransplantierte, Dialysepatienten, Patienten unter Cytostase, HIV etc.

Zu Drittimpfungen für Patienten, die mit Vektorimpfstoffen (AstraZeneca Vaxzevria® oder Johnson&Johnson Janssen®) geimpft worden sind, gibt es derzeit lediglich die Aussage, dass noch keine Daten vorliegen und eine Auffrischimpfung frühestens in 2022 zu erwarten ist. Wir gehen davon aus, dass wir Ende des Jahres 2021 hierzu mehr Informationen erhalten.

Sobald feststeht, welches Vorgehen zu den Auffrischimpfungen empfohlen wird, werden wir mit den Planungen beginnen.