Das eRezept ist da

Wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, wird das elektronische Rezept, kurz eRezept, zum 01. Januar 2024 verbindlich eingeführt. Dies bedeutet, dass alle Medikamente, die wir Ihnen bisher als Muster 16 („pinkes Rezept“) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt haben, künftig auf digitalem Wege in die Apotheken gelangen. Hierzu reicht es, sich mit Ihrer Versicherungskarte in einer Apotheke Ihrer Wahl zu melden. Der Apotheker kann dann auf die verordneten Rezepte zugreifen.

Derzeit sind Betäubungsmittel, Privatrezepte, Hilfsmittel sowie Rezepte für Patienten in Pflegeeinrichtungen hiervon ausgenommen. Diese müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden bzw. von uns an die Apotheke weitergereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Versichertenkarte zum Ausstellen von Rezepten weiterhin bei uns im aktuellen Quartal eingelesen sein muss. Die Möglichkeiten der Onlinebestellung sowie unser digitaler Rezeptassistent am Telefon bleiben unverändert für Sie verfügbar.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Fragen beantworten wir auch gerne im Rahmen der Sprechstunde in der Praxis.