E-Rezept jetzt auch für Privatpatienten verfügbar

Gute Nachrichten für unsere Privatpatientinnen und -patienten:

Das elektronische Rezept (E-Rezept) kann ab sofort auch bei privatversicherten Personen genutzt werden.

Damit wird die Medikamentenversorgung noch einfacher, sicherer und zeitgemäßer – ganz ohne blaues Papierrezept.

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ersetzt das klassische Papierrezept. Ärztinnen und Ärzte stellen das Rezept digital aus, Apotheken können es elektronisch abrufen. Patientinnen und Patienten lösen das Rezept bequem ein – zum Beispiel per App, über die Gesundheitskarte oder mit einem Ausdruck.

Was müssen Privatpatienten beachten?

Für die Nutzung des E-Rezepts benötigen auch Privatpatienten eine persönliche Krankenversichertennummer (KVNR).

Die KVNR ist eine lebenslang gültige, eindeutige Identifikationsnummer, die für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland erforderlich ist – unter anderem für das E-Rezept.

Wie erhält man die KVNR?

Privatversicherte Patientinnen und Patienten müssen die KVNR bei ihrer privaten Krankenversicherung beantragen, dies erfolgt häufig über die Apps der privaten Versicherer.

In vielen Fällen wurde sie bereits automatisch vergeben – auch ohne dass man es bewusst wahrgenommen hat. Fragen Sie einfach bei Ihrer privaten Krankenversicherung gezielt nach Ihrer KVNR oder lassen Sie sich diese schriftlich mitteilen.

Wie funktioniert das E-Rezept in der Praxis?

Sobald uns Ihre KVNR vorliegt, können wir:

  • Rezepte digital ausstellen
  • das E-Rezept direkt übermitteln
  • unnötige Wege und Wartezeiten vermeiden

Die Einlösung erfolgt anschließend:

  • über die E-Rezept-App
  • mit einem Papierausdruck (Token)
  • oder – perspektivisch – über die elektronische Gesundheitskarte

Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.