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Informationen zu den Drittimpfungen

In den letzten Impf-Updates der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein sind die Modalitäten zu den Drittimpfungen konkretisiert worden.

Die politischen Diskussionen um die Auffrischungsimpfungen lassen nicht nach und erreichen inzwischen die Dimension der Nachimpfungen für die komplette Bevölkerung. Hierzu gibt es bisher keinerlei veröffentlichte Evidenz. Dementsprechend liegt auch keine STIKO-Empfehlung vor. Es verdichten sich allerdings die Hinweise in laufenden klinischen Studien, dass insbesondere bei älteren und vulnerablen Menschen die Titer nach 6 Monaten abfallen, sodass das Risiko von Reinfektionen mit Krankheitsbild ansteigen könnte.

22. Impf-Update der KV SH (https://www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/newsletter/22-impf-update)

Demnach sind derzeit folgende Patientengruppen für eine Drittimpfung vorgesehen. Beachten Sie, dass die dritte Impfung frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen kann.

  • Bewohner in Pflegeheimen und Pflegebedürftige in der Häuslichkeit
  • Personen über 80 Jahre
  • Personen mit schwerwiegender Immundefizienz, z. B. Organtransplantierte, Dialysepatienten, Patienten unter Cytostase, HIV etc.

Zu Drittimpfungen für Patienten, die mit Vektorimpfstoffen (AstraZeneca Vaxzevria® oder Johnson&Johnson Janssen®) geimpft worden sind, gibt es derzeit lediglich die Aussage, dass noch keine Daten vorliegen und eine Auffrischimpfung frühestens in 2022 zu erwarten ist. Wir gehen davon aus, dass wir Ende des Jahres 2021 hierzu mehr Informationen erhalten.

Sobald feststeht, welches Vorgehen zu den Auffrischimpfungen empfohlen wird, werden wir mit den Planungen beginnen.

Grippeimpfstoff verfügbar

Gerne geben wir Ihnen an dieser Stelle aktuelle Informationen zur Grippeimpfung in der Saison 2020/2021.

Wann ist der Impfstoff gegen Influenza verfügbar? Bereits Ende des letzten Jahres haben wir den Vierfachimpfstoff „Influvac Tetra“ für die Saison 2020/2021 für Sie bestellt. Heute – am 07. September – ist die Lieferung des begehrten Impfstoffs eingetroffen. Bitte beachten Sie, dass es uns aufgrund der hohen Zahl an Anfragen nicht möglich ist, den Impfstoff personenbezogen zu reservieren. Sobald unser Vorrat aufgebraucht ist, besteht für uns grundsätzlich die Möglichkeit, Impfstoff nachzubestellen; jedoch gibt es hier keine garantierte Lieferbarkeit.

Wann und wie kann ich mich impfen lassen? Impfungen sind grundsätzlich dann möglich, wenn Sie fieberfrei und „fit“ sind, also keinen Infekt haben. Da der Grippeimpfstoff als Totimpfstoff produziert wird, können sich auch schwangere oder immunsupprimierte Patienten problemlos impfen lassen. Sollten Sie Fragen bezüglich der Verträglichkeit oder der Indikation haben, sprechen Sie uns gerne an. Für Impfungen benötigen Sie keinen Termin und haben auch nicht mit langen Wartezeiten zu rechnen. Bitte bringen Sie, sofern verfügbar, Ihren Impfausweis mit.

Wer sollte sich impfen lassen? Grundsätzlich wird eine Impfung gegen Influenza vom RKI folgenden Personengruppen empfohlen: alle Personen über 60 Jahre, Schwangere ab dem 2. Trimenon, Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder Immunsupprimierte, Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko. Dieses Jahr wird zudem seitens der Kinderärzte empfohlen, auch Kinder gegen Influenza impfen zu lassen, da sie als Hauptüberträger der Erkrankung gelten.

Weitere Informationen zur Grippeimpfung erhalten Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.

Informieren Sie sich gerne über unsere allgemeine Impf- und Reiseberatung auf unseren Seiten.