E-Rezept jetzt auch für Privatpatienten verfügbar

Gute Nachrichten für unsere Privatpatientinnen und -patienten:

Das elektronische Rezept (E-Rezept) kann ab sofort auch bei privatversicherten Personen genutzt werden.

Damit wird die Medikamentenversorgung noch einfacher, sicherer und zeitgemäßer – ganz ohne blaues Papierrezept.

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ersetzt das klassische Papierrezept. Ärztinnen und Ärzte stellen das Rezept digital aus, Apotheken können es elektronisch abrufen. Patientinnen und Patienten lösen das Rezept bequem ein – zum Beispiel per App, über die Gesundheitskarte oder mit einem Ausdruck.

Was müssen Privatpatienten beachten?

Für die Nutzung des E-Rezepts benötigen auch Privatpatienten eine persönliche Krankenversichertennummer (KVNR).

Die KVNR ist eine lebenslang gültige, eindeutige Identifikationsnummer, die für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland erforderlich ist – unter anderem für das E-Rezept.

Wie erhält man die KVNR?

Privatversicherte Patientinnen und Patienten müssen die KVNR bei ihrer privaten Krankenversicherung beantragen, dies erfolgt häufig über die Apps der privaten Versicherer.

In vielen Fällen wurde sie bereits automatisch vergeben – auch ohne dass man es bewusst wahrgenommen hat. Fragen Sie einfach bei Ihrer privaten Krankenversicherung gezielt nach Ihrer KVNR oder lassen Sie sich diese schriftlich mitteilen.

Wie funktioniert das E-Rezept in der Praxis?

Sobald uns Ihre KVNR vorliegt, können wir:

  • Rezepte digital ausstellen
  • das E-Rezept direkt übermitteln
  • unnötige Wege und Wartezeiten vermeiden

Die Einlösung erfolgt anschließend:

  • über die E-Rezept-App
  • mit einem Papierausdruck (Token)
  • oder – perspektivisch – über die elektronische Gesundheitskarte

Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.

Das eRezept ist da

Wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, wird das elektronische Rezept, kurz eRezept, zum 01. Januar 2024 verbindlich eingeführt. Dies bedeutet, dass alle Medikamente, die wir Ihnen bisher als Muster 16 („pinkes Rezept“) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt haben, künftig auf digitalem Wege in die Apotheken gelangen. Hierzu reicht es, sich mit Ihrer Versicherungskarte in einer Apotheke Ihrer Wahl zu melden. Der Apotheker kann dann auf die verordneten Rezepte zugreifen.

Derzeit sind Betäubungsmittel, Privatrezepte, Hilfsmittel sowie Rezepte für Patienten in Pflegeeinrichtungen hiervon ausgenommen. Diese müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden bzw. von uns an die Apotheke weitergereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Versichertenkarte zum Ausstellen von Rezepten weiterhin bei uns im aktuellen Quartal eingelesen sein muss. Die Möglichkeiten der Onlinebestellung sowie unser digitaler Rezeptassistent am Telefon bleiben unverändert für Sie verfügbar.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Fragen beantworten wir auch gerne im Rahmen der Sprechstunde in der Praxis.